Eine Übersicht der

Kosten

Werfen Sie einen Blick auf meinen Leistungskatalog!

Der neue Hebammenhilfevertrag setzt ab dem 1.11.2025 mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2027 in Kraft. Die Leistungen erfolgen auf der Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfenach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV-Spitzenverband abgeschlossen wurde und somit in der Privatgebührenverordnung NRW dadurch auch eine indirekte Anpassung erfährt. Eine Erstattung ist nur für Privatpatient*innen möglich. Selbstverständlich können bei mir jegliche Leistungen als Selbstzahler*innen in Anspruch genommen werden. Die privaten Krankenkassen und die Beihilfe übernehmen die Behandlungskosten abhängig von Ihren Vertragsvereinbarungen. Auch bei aufkommenden Fragen hierzu helfe ich Ihnen gerne weiter.

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