Eine Übersicht der
Kosten
Werfen Sie einen Blick auf meinen Leistungskatalog!

Wenn du privat versichert bist, rechne ich meine Leistungen nach der Privatgebührenverordnung NRW ab. Diese orientiert sich am Hebammenhilfevertrag nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV-Spitzenverband vereinbart wurde.
Aktuell gültig: Neuer Hebammenhilfevertrag ab 1.11.2025 (Laufzeit bis 31.12.2027)
Was bedeutet das für dich?
• Deine private Krankenkasse übernimmt die Kosten – abhängig von deinem Vertrag.
• Auch die Beihilfe erstattet in der Regel die Behandlungskosten.
• Ich rechne direkt mit dir ab, du reichst die Rechnung wie gewohnt bei deiner Versicherung ein.
Du bist nicht privat versichert, möchtest aber trotzdem meine Begleitung?
Kein Problem. Jede meiner Leistungen kannst du als Selbstzahlerin in Anspruch nehmen.
Warum Selbstzahlerin?
Du entscheidest selbst, welche Begleitung du möchtest – unabhängig von Kassenvorgaben. Du bekommst die Zeit und Aufmerksamkeit, die du brauchst. Du investierst in deine Stärke, dein Vertrauen, deine selbstbestimmte Geburt.